Öffnung des Deutschen Schulvereins Athen

Öffnung des Deutschen Schulvereins Athen

Die geänderte Satzung des Deutschen Schulvereins Athen wurde angenommen, so dass nunmehr auch Personen mit anderer Staatsangehörigkeit Mitglied im Schulverein werden können. Nach der bisherigen Satzung konnten nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit Mitglied des Schulvereins werden. Diese Beschränkung ist nach über 20 Jahren Diskussion aufgehoben worden.

Auf diesem Wege soll vor Allem griechischen StaatsbürgerInnen die Mitgliedschaft im Schulverein ermöglicht werden.

1. Voraussetzungen für die Aufnahme im Schulverein

Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Schulverein sind nach § 3 der neuen Satzung folgende:

a) Die Person muss volljährig sein (mindestens 18 Jahre alt),

b) sie muss die deutsche Sprache beherrschen (es reicht aus, wenn sie gut deutsch sprechen kann, damit sie an den deutschsprachigen Versammlungen teilnehmen kann),

c) sie muss eine besondere Beziehung zur Deutschen Schule Athen oder zu Deutschland oder zu einem deutschsprachigen Land haben (beispielsweise: ein/e AbsolventIn der DSA oder die Eltern eines/-r SchülerIn der DSA oder ein/e deutsche/r Staatsangehörige/r oder ein/e AbsolventIn einer deutschen, österreichischen oder schweizerischen Hochschule oder jemand, der längere Zeit, in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz wohnte),

d) sie benötigt eine Empfehlung von mindestens zwei (2) Mitgliedern des Schulvereins in Schriftform,

e) sie muss dem Zweck des Vereins (§2 der Satzung) zustimmen.

2. Antrag zur Mitgliedschaft

Bei Interesse muss die Person einen schriftlichen vorformulierten Aufnahmeantrag beim Vorstand des Vereins einreichen, welchem folgendes beizufügen ist:

  1. eine unterschriebene Erklärung hinsichtlich der vorbehaltlosen Annahme der Prinzipien und der Ziele der Satzung, sowie hinsichtlich ihrer Beteiligung an der Erreichung des Vereinszwecks und
  2. geeignete Angaben, gegebenenfalls Nachweise, die die besondere Beziehung zur Deutschen Schule Athen oder zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz darlegen. Die Staatsangehörigkeit ist durch gültigen Personalausweis oder Reisepass nachzuweisen.

3. Voraussetzungen für die Aufnahme zum Vorstand

Falls sich die Person zu einem späteren Zeitpunkt für einen Vorstandsposten zur Wahl stellen will, gilt zusätzlich nach § 14 der Satzung folgendes:

a) wählbar sind nur ordentliche Mitglieder des Schulvereins mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort in Griechenland,

b) welche eine deutschsprachige Schule, ein deutschsprachiges Studium oder die Sprachprüfung C1 erfolgreich abgeschlossen haben.

Das passive Wahlrecht ist für folgenden Personenkreis ausgeschlossen:

a) LehrerInnen und Angestellte der Deutschen Schule Athen sowie Haushaltsangehörige und sonstige enge Angehörige dieses Personenkreises,

b) ElternvertreterInnen der Deutschen Schule Athen,

c) SchülerInnen der Deutschen Schule Athen.

Der Deutsche Schulverein Athen freut sich auf möglichst viele neue Mitglieder!