FAQs

Wer sind die AnsprechpartnerInnen und wie ist die Schulstruktur in der Sekundarstufe I?

Die Klassenleitungen sind die ersten AnsprechpartnerInnen. Die Fachlehrkräfte sind zuständig für fachliche Anliegen. Die Koordinatorin der Orientierungsstufe, Frau Terzoglou (Klassen 5 und 6) ist zuständig für übergreifende Fragen. Die Sekundarstufe I hat zwei LeiterInnen, Herrn Dr. Theodoros Mangidis und Frau Natalia Buholzer Sepulveda, zuständig für die Klassen 5-9.

Wie läuft der Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I ab?

Die Klassenleitungen der Grundschule und die Klassenleitungen der 5. Klassen treffen sich in einer Übergabe-Konferenz unter der Koordination der Orientierungsstufe, der Leitung der Sekundarstufe I und der Schulleitung.

Wie findet die Klasseneiteilung für die Klassen 5 statt?

Im Sinne des langen gemeinsamen Lernens soll der Klassenverband im Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5 bis 6 relativ unverändert bleiben -  unter dem Aspekt der gleichen Verteilung von Jungen/Mädchen.

Wir leben im Ausland und wollen nach Griechenland umziehen. Kann mein deutschsprachiges Kind als QuereinsteigerIn die DSA besuchen?

Ja, wenn die DSA einen freien Platz für den jeweiligen Jahrgang hat und die Zugangsvoraussetzungen (besonders wichtig ist hier das Sprachniveau in der deutschen Sprache) erfüllt sind. Zuerst muss ein Antrag an die DSA gestellt werden, dann erfolgt ein Interview mit Eltern und mit dem Kind und die DSA entscheidet über eine mögliche Aufnahme.  

Wir leben im Ausland. Kann unser Kind als GastschülerIn für einen längeren Zeitraum (z.B. zwei Monate) die DSA besuchen?

Die Eltern stellen einen Antrag per E-Mail an die DSA. Wenn es einen freien Platz für den jeweiligen Jahrgang gibt, wird die Aufnahme in der Regel genehmigt.

Wir leben im Ausland. Kann unser Kind als GastschülerIn für ein paar Tage die DSA besuchen?

Die Eltern stellen einen Antrag per E-Mail an die DSA. Wenn es einen freien Platz für den jeweiligen Jahrgang gibt, wird die Aufnahme für maximal 2 Tage genehmigt.

Welches ist der offizielle Kommunikationsweg der Schule mit den Eltern?

Die DSA kommuniziert offiziell per Email. Die gültige Mailadresse ist die, die die Eltern bei der Anmeldung angegeben haben.

Wo finde ich die Schulordnung der DSA?

Wie kann ich Kontakt mit einer Lehrkraft aufnehmen?

Es gibt ein einheitliches E-Mail-Schema: Nachname@dsathen.gr. Alternativ können Sie eine Nachricht über WebUntis schicken.

Gibt es einen Bustransport zur Schule?

Es gibt eine Kooperation der DSA mit einem Busunternehmen im Auftrag des Schulvorstands. Die DSA bietet keinen eigenen Busservice an. Eltern bringen ihre Kinder privat zur Schule. Es gibt eine Elterninitiative, die einen Bustransport aus verschiedenen Teilen Athens organisiert. Informationen dazu erhalten Eltern bei der Anmeldung.

Wofür brauche ich WebUntis?

WebUntis wird an der DSA genutzt für: Eintragung von Fehlstunden oder Verspätungen, Stundenplan und Vertretungsplan, Ankündigung von Klassenarbeiten und Tests, Krankmeldungen, Buchung von Sprechstunden (online über moodle mithilfe von BigBlueButton, „BBB“), die Buchung von Terminen am Elternsprechabend und für den Schuljahreskalender.

Wie kann ich mein Kind krankmelden?

Die Eltern informieren die Schule besser bis 7.45 Uhr (vor 08.00 Uhr) über WebUntis, dass ihr Kind fehlt. Fehlstunden müssen spätestens am dritten Schultag nach der Rückkehr der SchülerInnen von den Erziehungsberechtigten/volljährigen SchülerInnen digital (WebUntis) entschuldigt werden.

Für etwaige Beurlaubungen gelten folgende Zuständigkeiten:

1 Stunde: die Fachlehrkraft

1 Tag: die Klassenleitung

mehrere Tage: die Schulleitung.

Vorsicht: Tage vor oder nach Ferientagen: Genehmigungen nur in Ausnahmefällen von der Schulleitung.

Wie ist die Regel für die Sprechstunden und die Elterngespräche?

Die Veröffentlichung der Sprechstunden erfolgt Ende September und sie beginnen ab Oktober, werden über WebUntis gebucht und finden online über moodle (BBB) statt. Nur wenn es notwendig ist, kann die Sprechstunde in Absprache mit der Lehrkraft in Präsenzform stattfinden. 

Wie oft finden Elternsprechabende und KES (KlassenElternSitzungen) statt?

Es findet zu Beginn des Schuljahres ein zentraler Elternabend statt, organisiert von der Schule. Im Laufe eines Schuljahres können zwei weitere KES stattfinden, organisiert von den ElternvertreterInnen einer Klasse (siehe auch: Leitfaden zur Einberufung von KES- Elternverein der DSA). Sie werden jedes Mal per Email eingeladen.

Wie findet die Klasseneiteilung für die Klasse 7 statt?

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird die Harmonisierung der Profile D(eutsch) und E(llada) stattfinden: beide Profile für Kinder des 7. Jahrgangs und aufwachsend für die nachfolgenden Jahrgänge (bis zur 9. Klasse) werden fusioniert, nämlich Kinder des Jahrgangs 6 werden auf 5 Klassen (ggf. 10 -15 SchülerInnen) aufgeteilt und Kinder mit bestandener Aufnahmeprüfung kommen zu diesen Gruppen hinzu, je nach Größe des zur Verfügung stehenden Raumes und unter dem Aspekt der gleichen Verteilung von Jungen/Mädchen (24-26 SchülerInnen).

Der Unterricht in den Fächern Deutsch und Neugriechisch wird leistungsdifferenziert in zwei Niveaustufen erteilt (Grund-/Erweiterungs-Niveau). Die Wahl der Unterrichtssprache Deutsch bzw. Griechisch bleibt für die Fächer Sozialkunde, Geschichte, Geografie, orthodoxe oder ökumenische (Kath./Evang.) Religion, erhalten.

Wann sind die Unterrichtszeiten für die Klassen 5-9?

Klassen 5-6: 35 Stunden in der Woche (08.00 Uhr bis 14.30 Uhr)

Klassen 7-8: 37/38 Stunden in der Woche (zwei- oder dreimal in der Woche bis 15.15 Uhr, je nach Wahlpflichtfach)

Klassen 9: 38/39 Stunden in der Woche (drei- oder viermal in der Woche bis 15.15 Uhr, je nach Wahlpflichtfach).

Wie informiere ich mich über die Bücherlisten und Lehrmaterialien?

Was sind die E-Bücher für die Klassen 5-6?

Präsenzexemplare von Büchern für bestimmte Fächer befinden sich in den Klassenräumen. Zu Hause können die Kinder die E-Bücher benutzen. Die Hausaufgabenbetreuung (8. und 9. Stunde) ist bewusst in G205 gesetzt, damit der direkte Zugriff seitens der Kinder und die Kontrolle gewährleistet werden kann. AnsprechpartnerIn ist die jeweilige Lehrkraft.

Welche digitalen Plattformen benutzt die DSA?

Die DSA nutzt Moodle und Office 365 mit unterschiedlichen Schwerpunkten je nach Lehrkraft und Fach. Die Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, Hausaufgaben oder Ergebnisse des Unterrichts hochzuladen – die SchülerΙnnen werden von den Fachlehrkräften informiert, wie die Organisation in ihrem Fach geregelt ist.

Wer kann mich bei technischen Problemen unterstützen?

Die Fachlehrkraft und/oder unsere MitarbeiterInnen der Firma BEL unter der Email helpdesk@dsathen.gr.

Wie ist die Digitalisierung des Unterrichts an der DSA gestaltet?

Das Digitalisierungskonzept der DSA finden Sie auf unserer Webseite, https://www.dsathen.gr/de, unter „Nützliche Informationen“.

Die Sekundarstufe I arbeitet je nach Bedarf mit iPad-Koffern. Die komplette Oberstufe wird ab SJ 2026/27 mit Schul-iPads arbeiten.

Wie werden die Leistungen meines Kindes bewertet?

In den Hauptfächern (Mathematik, Deutsch, Griechisch, Englisch) werden die Klassenarbeiten 50% und alle weiteren Leistungen ebenfalls mit 50% gewertet. In den Nebenfächern werden die schriftlichen Leistungen (Lernkontrollen, Tests, Vokabeltest usw.) etwa zu einem Drittel und alle weiteren Leistungen zu zwei Dritteln in der Gesamtnote berücksichtigt. Details der Leistungsbewertung (Projekte etc.) liegen in der Verantwortung der Fachlehrkräfte.

Wie sind die Abwesenheiten geregelt?

Die SchülerInnen sind verpflichtet, an allen Kursen/Fächern, die sie belegt haben, teilzunehmen. Entschuldigte und unentschuldigte Fehlstunden werden im Zeugnis vermerkt.

(1) Zur Benotung eines Kurses/Faches muss der/die SchülerIn mehr als 50% Anwesenheit im Fach geleistet haben.

(2) Bei einer unentschuldigten Abwesenheit von mehr als 30% kann die Fachlehrkraft eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Prüfung zur Leistungsbewertung durchführen.

(3) Im Falle einer unentschuldigten Abwesenheit in einem Fach/Kurs von 50% oder mehr Stunden bezogen auf das jeweilige Halbjahr ist das Fach/der Kurs mit der Note „ungenügend“ zu bewerten.

Aus der Schulordnung (5.2.2 Abwesenheit in der Sekundarstufe I und II).

Wie bekommt mein Kind die Hausaufgaben und den Unterrichtstoff im Abwesenheitsfall?

Die SchülerInnen verabreden sich mit LernpartnerInnen („Buddys“), die im Abwesenheitsfall den Unterrichtsstoff und die Hausaufgaben weitergeben.

Was passiert, wenn eine Lehrkraft fehlt? Wie ist das Vertretungskonzept in der Sekundarstufe I?

Die Schule hat für die Jahrgänge 5 bis 9 Übungsmaterialien zu bestimmten Fächern erworben und stellt diese in den Klassenräumen zum dortigen Verbleib zur Verfügung. Um eine weitere Verwendung dieser Arbeitsmaterialien zu ermöglichen, hat jedes Kind zusätzlich dazu auch Hefte bereitgestellt bekommen, damit die individuelle Bearbeitung und der eigene Fortschritt darin festgehalten werden. Somit kann im Falle einer kurzfristigen Vertretung auf dieses Material zurückgegriffen werden. Jeder Jahrgangsstufe wurden in Absprache mit den Fachleitungen zwei Hauptfächer zugeordnet. Den Kindern ist es hierbei freigestellt, welches der beiden Hauptfächer sie in der jeweiligen Stunde bearbeiten. Auf diese Weise können unsere Kinder ihr bereits erworbenes Wissen festigen, eventuelle individuelle Lücken aufarbeiten, oder einzelne Bereiche vertiefen. Die Fachzuordnung ist im Folgenden aufgelistet:

Klasse 5: Deutsch und Neugriechisch (NaM/NaF)

Klasse 6: Mathematik und Englisch

Klasse 7: Deutsch und Neugriechisch (NaM/NaF)

Klasse 8: Mathematik und Englisch

Klasse 9: Deutsch und Neugriechisch (NaM/NaF)

Was ist PerLe (Personalisiertes Lernen) in der 5.-7. Klasse?

PerLe beschreibt ein Modell selbstständigen Arbeitens, das neben anderen Unterrichtsformen an der DSA eingeübt wird.

Im 1. Halbjahr der Klasse 5 gibt es in Deutsch zwei Stunden im Stundenplan, die für das Programm „Der, Die, Das“ (aus der Grundschule) verwendet werden.

Im 2. Halbjahr folgt dann das PerLe-Konzept: Mathematik: 1 Stunde, Englisch: 1 Stunde, Neugriechisch: 1 Stunde, Deutsch: 2 Stunden. Diese Stunden sind fest im Stundenplan verankert. SchülerInnen bearbeiten während dieser Zeit Aufgaben selbständig, auf ihrer Niveaustufe und in ihrem eigenen Tempo. Die Lehrkraft steht als Beratung zur Verfügung.

Werden die bearbeiteten Unterlagen von PerLe kontrolliert?

Die Kontrolle und Korrektur der Arbeitsaufträge werden nach Einschätzung der Lehrkraft gehandhabt. Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Alter der Lerngruppe, Erfahrungen mit selbstorganisierten Arbeitsformen, Umfang und Individualisierung der Arbeitsaufträge, u.a. folgende Formen können beispielsweise angewendet werden:

die SchülerInnen vergleichen selbständig mit Lösungsblättern

die SchülerInnen vergleichen mit einem/einer PartnerIn in Peer Correction

die Lehrkraft bespricht exemplarisch Arbeitsaufträge mit den SchülerInnen

die SchülerInnen präsentieren Arbeitsaufträge im Fachunterricht

die Lehrkraft korrigiert exemplarisch während der PerLe Zeit Arbeitsaufträge.

In welchem Zeitrahmen sollten die Aufgaben von PerLe erledigt werden?

Die Lehrkraft legt fest, in welchem zeitlichen Rahmen die PerLe-Arbeitsaufträge bearbeitet werden. Dies wird auf dem PerLe-Whiteboard im Klassenraum visualisiert. In den Harmonisierungsmischgruppen spricht sich das Jahrgangsteam ab, um vergleichbare Arbeitsaufträge und Zeitrahmen festzulegen.

Fließt diese Ausarbeitung von PerLe mit in die Note ein?

Die Bewertung der PerLe-Arbeitsaufträge ist Teil der sonstigen Mitarbeit. Die Lehrkraft entscheidet in Absprache mit dem Jahrgangsteam, wie die PerLe-Mitarbeit in die Bewertung einfließt. 

Haben die SchülerInnen auch Freistunden und gelten Vertretungsstunden generell als PerLe-Stunden?

PerLe-Stunden sind festgelegte Stunden, in denen die SchülerInnen nur an den PerLe-Arbeitsaufträgen arbeiten. Das Material befindet sich in den PerLe-Ordnern. In den Vertretungsstunden wird nicht an den PerLe-Arbeitsaufträgen gearbeitet. Stattdessen steht den SchülerInnen und der Vertretungslehrkraft Vertretungsmaterial in den Schränken der Klassenräume zur Verfügung. Die SchülerInnen schreiben die Lösungen in die bereitgestellten blauen Heftchen.

Wie ist die Handyregelung auf der DSA?

Die Nutzung von Handys und allen digitalen Geräten ist ab 01.02.2026 von 07.35 Uhr bis 16.00 Uhr auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Diese Geräte müssen samt Zubehör nicht sichtbar verstaut werden. Im Notfall kann ein/e SchülerIn die aufsichtführende Person um Erlaubnis bitten und unter deren Aufsicht kurz telefonieren.

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird es für jede/n Schüler/in der DSA ein entsprechendes Schließfach zur sicheren Verwahrung der Geräte während des Schultages geben.

  • Sollten SchülerInnen unerlaubterweise ein Handy bei sich haben/nutzen, wird dieses im Sekretariat verwahrt und dort zum Ende des Schultages vom Schüler/von der Schülerin abgeholt. Die Eltern werden informiert.
  • Wiederholt sich ein derartiger Vorfall, darf das Handy bis zum Ende des darauffolgenden Schultages nur von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Zusätzlich wird der Schüler/die Schülerin einen Tag vom Unterricht ausgeschlossen und der Ausschluss vom folgenden Wandertag wird angedroht.
  • Ab dem dritten Vorfall gilt die obige Abholregelung, zusätzlich wird der Schüler/die Schülerin zwei Tage vom Unterricht ausgeschlossen und vom folgenden Wandertag ausgeschlossen.

Wie ist die Benutzung des Fußballplatzes geregelt?

Jedes Jahr wird ein Belegungsplan für die Nutzung des Fußballplatzes während der drei großen Pausen erstellt. Nur Klassen, die im Belegungsplan für die entsprechende Pause eingeteilt sind, haben Zutritt zum Gelände. Fehlt eine Klasse, bleibt das Feld unbenutzt. Auf jedem Feld wird ein/e SchiedsrichterIn bestimmt. Die Entscheidung dieser Person wird akzeptiert. Es gelten die Regeln eines gewaltfreien und respektvollen Miteinanders.

Darf mein Kind den Fußballplatz nach Unterrichtsschluss benutzten?

Der Fußballplatz wird nach Unterrichtsschluss von verschiedenen AGs bespielt. Außerhalb der offiziellen Nutzungszeiten bleibt der Platz aus sicherheits- und versicherungsrechtlichen Gründen geschlossen.

Was ist ein Tadel?

Ein Tadel ist eine schriftliche Missbilligung eines Fehlverhaltens. Er dient nicht in erster Linie als Strafe, sondern als pädagogische Erziehungsmaßnahme. Durch den Tadel soll der/die SchülerIn erkennen, dass ein bestimmtes Verhalten nicht mit den Grundsätzen des schulischen Zusammenlebens vereinbar ist, und die Möglichkeit erhalten, das eigene Verhalten zu überdenken und künftig zu ändern.

Wann wird ein Tadel ausgesprochen?

Ein Tadel wird in der Regel dann ausgesprochen, wenn ein Fehlverhalten wiederholt vorkommt, obwohl bereits Gespräche oder Ermahnungen erfolgt sind, oder so gravierend ist, dass eine schriftliche Maßnahme pädagogisch sinnvoll erscheint. Der Tadel erfolgt stets nach pädagogischem Ermessen der Lehrkraft und in Abstimmung mit der Klassenleitung bzw. Schulleitung.

Welche Folgen hat ein Tadel und was ist zu beachten?

Der Tadel wird schriftlich erteilt und enthält eine kurze Beschreibung des Fehlverhaltens sowie den Hinweis auf die erzieherische Zielsetzung. Das Schreiben wird den Eltern zur Unterschrift vorgelegt. Die Unterschrift dient der Bestätigung der Kenntnisnahme, nicht einer Zustimmung. Eine Kopie des Tadels wird in der Regel in der Schülerakte abgelegt. Mehrere Tadel können gegebenenfalls Anlass für ein weiteres pädagogisches Gespräch oder für eine Ordnungsmaßnahme (z. B. Verweis) sein, wenn sich das Verhalten nicht ändert.

Was ist das pädagogische Ziel eines Tadels?

Das Ziel des Tadels ist, das Kind in seiner Entwicklung zu unterstützen. Er soll die/der SchülerIn anregen, Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen und die Regeln des respektvollen Miteinanders anzuerkennen. Wichtig ist dabei, dass Schule und Elternhaus gemeinsam an einer positiven Verhaltensentwicklung arbeiten.

Was ist das Beratungszentrum der DSA? Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Das Beratungszentrum der Deutschen Schule Athen (DSA) bündelt die Fachkompetenz aus den Bereichen Sonderpädagogik und Inklusion, Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Ziel ist die ganzheitliche Förderung der individuellen Entwicklung, des sozialen Miteinanders sowie der psychischen Gesundheit der SchülerInnen. Die Fachbereiche arbeiten kooperativ, abgestimmt und auf Grundlage einer multiprofessionellen Fallsteuerung zusammen. Im Mittelpunkt stehen das Wohl der Kinder und Jugendlichen, ihre Teilhabe am schulischen Leben und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrkräften.

Das Beratungszentrum der Deutschen Schule Athen (DSA) besteht aus drei Fachbereichen: Schulpsychologie (Frau Krehmeier), Sonderpädagogik (Frau Friedrichs), Schulsozialarbeit (Frau Bombores). Das Beratungszentrum ist unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichbar: beratungszentrum@dsathen.gr.

Welche Aufgaben hat das Beratungszentrum?

Die Zuständigkeiten verteilen sich wie folgt:

Sonderpädagogik & Inklusion: Pädagogische Diagnostik, Erstellung und Umsetzung individueller Förderpläne, Unterstützung bei der individuellen Förderung, Konzeptentwicklung, pädagogische Beratung von Eltern und KollegInnen.

Schulsozialarbeit: Sozialpädagogische Gruppenarbeit, niedrigschwellige Beratung, Prävention und Intervention (Planung von geeigneten Maßnahmen, etc.) in Fällen von Gewalt, Sucht, Mobbing und sozialen Konflikten, Durchführung von Klassenprojekten, Elternarbeit, gemeinsame Koordination und Unterstützung der SMV mit der gewählten Lehrkraft.

Schulpsychologie: Beratung von SchülerInnen, Eltern und Lehrkräften in psychologischen Fragestellungen, Begleitung in Krisensituationen sowie Weitervermittlung an geeignete externe Fachstellen. Diagnostische Verfahren werden unterstützend und in Absprache eingesetzt.

Wie wird eine Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) oder isolierte Rechtschreibstörung festgestellt?

Eine mögliche Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder isolierte Rechtschreibstörung wird in der Regel dann überprüft, wenn Lehrkräfte – deutschsprachige oder griechischsprachige KollegInnen – oder Eltern auffällige Schwierigkeiten beim Lesen oder Schreiben beobachten. Die Diagnose einer LRS erfolgt grundsätzlich in der Muttersprache des Kindes. An der DSA werden entsprechende Testungen und Diagnostik verfahren. Alternativ können Eltern auch eine bereits vorliegende externe Diagnose einreichen, die – falls sie nicht in deutscher Sprache vorliegt – in einer informellen deutschen Übersetzung vorzulegen ist. Die Testung bzw. Diagnosestellung sollte bis spätestens Ende der Klasse 7 erfolgen, um frühzeitig geeignete Fördermaßnahmen und gegebenenfalls einen Nachteilausgleich (NTA) einleiten zu können.

Was ist ein Nachteilausgleich (NTA)?

Ein Nachteilausgleich (NTA) ist eine Anpassung der Prüfungsgestaltung, um die durch eine Beeinträchtigung entstehenden besonderen Bedürfnisse einer Schülerin oder eines Schülers auszugleichen. Ziel ist es, Chancengleichheit herzustellen, ohne die fachlichen Anforderungen bzw. die Leistungsanforderungen zu verändern. Der NTA ändert nicht, was bewertet wird, sondern nur wie die Leistung erbracht wird.

Beispiele für einen Nachteilsausgleich

Ein Nachteilausgleich kann in unterschiedlicher Form gewährt werden, abhängig von den individuellen Bedürfnissen und dem jeweiligen Förderbedarf. So kann beispielsweise eine verlängerte Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten oder Prüfungen eingeräumt werden, wenn ein/e SchülerIn aufgrund einer Beeinträchtigung mehr Zeit benötigt. Bei einer diagnostizierten Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) kann das Vorlesen von Texten helfen, um Leseschwierigkeiten auszugleichen. Ebenso kann die Rechtschreibleistung reduziert gewichtet oder ausgesetzt werden, damit die inhaltliche Qualität der Arbeit stärker im Vordergrund steht. Die Bemerkung Aussetzten der Rechtschreibleistung wird im Zeugnis zur individuellen Lernsituation aufgenommen, um die besonderen Lernvoraussetzungen angemessen zu dokumentieren. Alle Maßnahmen werden im Rahmen der Klassenkonferenz geprüft und individuell beschlossen.

Wie kann ich einen Nachteilausgleich (NTA) für mein Kind beantragen?

Die Beantragung eines Nachteilsausgleichs erfolgt in mehreren Schritten und setzt eine pädagogische oder psychologische Diagnostik voraus. Zunächst wird eine Diagnose durch das Beratungszentrum gestellt oder es wird eine externe Diagnose (KEDASY) eingereicht, die den individuellen Förderbedarf belegt. Die DSA steht unter der inhaltlichen Schulaufsicht der KMK (Kultusministerkonferenz) der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechend sind diesbezügliche Regelungen und Verfahren für die DSA bindend. Nach dem Beratungsgespräch mit den Eltern, in dem die Ergebnisse erläutert und mögliche Maßnahmen besprochen werden, stellen anschließend die Eltern einen schriftlichen Antrag auf Nachteilausgleich an die Deutsche Schule Athen, der über das Schülerbüro sb@dsathen.gr eingereicht wird. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz, die auf Grundlage der vorliegenden Informationen festlegt, welche Maßnahmen gewährt werden. Bei anderen diagnostizierten Beeinträchtigungen oder Förderbedarfen, die nicht im Bereich der LRS liegen, ist Frau Friedrichs Friedrichs@dsathen.gr die zuständige Ansprechpartnerin (Leiterin der Inklusion). 

Wie wird die Förderung von SchülerInnen mit Nachteilausgleich an der DSA gestaltet?

Ab dem Schuljahr 2025/26 bietet die Deutsche Schule Athen eine Förderstunde für die Klassen 5 bis 8 an. Diese Stunde für alle SchülerInnen mit einem genehmigten Nachteilausgleich dient der gezielten Unterstützung in den Bereichen, die im individuellen Förderplan festgelegt sind. Alternativ kann eine außerschulische Förderung im Umfang von einer Wochenstunde wahrgenommen werden. In diesem Fall legen die Eltern einmal jährlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Förderung von der jeweiligen Einrichtung oder Förderstelle vor. Auch SchülerInnen der Klasse 9 müssen einen Nachteilausgleich beantragen. Eine schulische Förderung ist in diesem Jahrgang nicht vorgesehen. Die außerschulische Förderung wird jedoch empfohlen, um Lernstrategien zu festigen und den Übergang in die Oberstufe zu erleichtern. Bei anderen diagnostizierten Beeinträchtigungen oder Förderbedarfen ist Frau Friedrichs die zuständige Ansprechpartnerin. Sie begleitet die betroffenen SchülerInnen im Rahmen der (sonder-)pädagogischen Förderung und koordiniert gemeinsam mit dem Kollegium und den Eltern die entsprechenden Maßnahmen.

Im Zeugnis werden ergänzende Bemerkungen zur individuellen Lernsituation bei LRS (Notenschutz) aufgenommen werden, um die besonderen Lernvoraussetzungen und die erbrachten Leistungen angemessen zu dokumentieren.

Was gilt in der Oberstufe?

In den Klassen 10 bis 12 erfolgt keine Aussetzung der Bewertung, das heißt, es wird kein sogenannter Notenschutz gewährt. Notenschutz bedeutet, dass bestimmte Leistungen nicht oder anders bewertet werden.  Stattdessen können ausschließlich Nachteilsausgleiche genehmigt werden, die dazu dienen, individuelle Beeinträchtigungen auszugleichen, ohne die fachlichen Anforderungen bzw. Leistungsanforderungen zu verändern.

Als mögliche Maßnahmen kommen insbesondere eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Prüfungen sowie eine zusätzliche Korrekturzeit für die SchülerInnen in Betracht. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass SchülerInnen unter fairen Bedingungen ihre Leistungen erbringen können.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) fordert für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in der Oberstufe den Nachweis einer kontinuierlichen Förderung bis zum Ende der Mittelstufe. Damit soll gewährleistet werden, dass die Unterstützungsmaßnahmen auf einer längerfristigen, dokumentierten Förderung beruhen. Ein Nachteilausgleich bedeutet nicht automatisch, dass Prüfungen mündlich abgelegt werden.

Was heißt Neugriechisch als Muttersprache (NaM)?

Die KMK-Vorschriften schreiben vor, dass ein/e SchülerIn von der 7. bis zur 12. Klasse Griechisch auf demselben Sprachniveau (als Muttersprache oder als Fremdsprache) belegen muss und dass dazwischen kein Wechsel von einem Niveau zum anderen erlaubt ist.  Das Fach Neugriechisch als Muttersprache (NaM) bietet den SchülerInnen die Möglichkeit, es entweder in schriftlicher oder mündlicher Form in den DIA-Abschlussprüfungen abzulegen. Gleichzeitig deckt dieser Kurs einen großen Teil des Stoffes für die Panhellenischen Prüfungen für diejenigen SchülerInnen ab, die diese Prüfungen ablegen möchten. Schließlich bescheinigt das DIA-Zeugnis SchülerInnen, die von der 7. bis zur 12. Klasse in Neugriechisch als Muttersprache unterrichtet wurden, das höchste Sprachniveau C2.

Was heißt Neugriechisch als Fremdsprache (NaF)?

Das Fach Neugriechisch als Fremdsprache (NaF) deckt einen völlig anderen Stoff ab und kann nur als mündlicher Kurs in der DIA-Prüfung belegt werden. Das DIA-Zeugnis bescheinigt Sprachkenntnisse auf B2-Niveau für die SchülerInnen, die den Kurs von der 7. bis zur 12 belegen.

Wann kann ein Wechsel von NaM zu NaF oder umgekehrt stattfinden?

Familien, deren Eltern nicht beide die griechische Staatsbürgerschaft innehaben, deren Hauptsprache zu Hause Deutsch ist, deren Kind derzeit den Kurs auf dem muttersprachlichen Niveau (NaM) besucht und es auf das fremdsprachliche Niveau (NaF) wechseln möchte, werden gebeten, bis spätestens Ende der 6. Klasse die Daten des Kindes und den Wunsch, von NaM auf NaF zu wechseln, per E-Mail einzutragen.

Analog werden Familien, in denen beide Elternteile nicht die griechische Staatsbürgerschaft innehaben, deren Hauptsprache zu Hause Griechisch ist, das Kind derzeit den Kurs auf dem Niveau der Fremdsprache (NaF) besucht und es auf das Niveau der Muttersprache (NaM) wechseln möchte, gebeten, bis spätestens Ende der 6. Klasse die Daten des Kindes und den Wunsch, von NaF zu NaM zu wechseln, per E-Mail zu senden.

Wer ist der/die AnsprechpartnerIn für NaM und NaF?

Die Fachschaftsleiterin in NaM ist Frau Astrinaki und in NaF Frau Psychogiou.

Dr. Stamou steht den Eltern der Orientierungsstufe in der 2. und 3. Pause zur Verfügung für SchülerInnen, die als Fach NaM haben.

Welche Wahlpflichtfächer gibt es für die Klassen 7-9?

Es werden vier Wahlpflichtfächer angeboten: Altgriechisch, Französisch, Informatik und Globales Lernen (Unterrichtssprache: Deutsch). Das Wahlpflichtfach wird für 3 Jahre gewählt und kann nicht geändert werden. Der Unterricht in den Fächern Altgriechisch, Französisch und Informatik kann auf Wunsch der SchülerInnen in der Oberstufe fortgesetzt werden, Globales Lernen nicht. Wenn Altgriechisch bis zur 12. Klasse fortgesetzt wird, erhalten die SchülerInnen das „Graecum“.

Wie kann ich mein Kind vom Religionsunterricht befreien?

Religionsunterricht ist ein ordentliches Lehrfach der Schule. Eine Befreiung vom Religionsunterricht kann nur erfolgen, wenn ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten, oder - nach Eintritt der Religionsmündigkeit – des oder der SchülerIn, per Email eingereicht wird. Die Kenntnisnahme des Antrags wird von den Erziehungsberechtigten bestätigt. Der Antrag muss innerhalb der ersten beiden Wochen nach Beginn des Unterrichts erfolgen. Die Befreiung erfolgt durch die Schulleitung. Ersatzweise ist der/die SchülerIn verpflichtet am Ethik- oder Philosophieunterricht teilzunehmen, sofern dieser angeboten wird oder am Parallelunterricht teilzunehmen.

(vgl. Schulordnung, 5.4 Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Fächern)

Momentan wird Ethik für die Klassen 8 und 9 für das Profil D auf Deutsch angeboten.

Darf mein Kind den Religionsunterricht wechseln (orthodoxe oder ökumenische Kath./Evang. Religion)?

Ja, zum Ende des Schuljahres informieren die Eltern formlos schriftlich über einen Religionswechsel. Mit einem Antrag der Eltern innerhalb der ersten beiden Wochen nach Beginn des Unterrichts kann der Wechsel erfolgen, sofern die Kurse im Stundenplan parallel vorkommen.

Was machen die Kinder in der Pause im Fall von Starkregen?

Die Klassen 8 und 9 verlassen die Klassenzimmer und verweilen im Foyer. Die Klassen 5-7 (Grundschulgebäude) erhalten bei Starkregen kurz vor der großen Pause eine Durchsage für die Regenpause. Die Kinder bleiben im Gebäude, oben im 2. Stock. Die Kinder können sich „frei“ bewegen – sie können sich auch in einem anderen Raum als dem eigenen Klassenraum aufhalten. Der Flur dient nur dem Wechsel des Raumes. Aufsicht wird zusätzlich durch die Lehrkraft geleistet, die für den Fußballplatz eingeteilt ist.

Wann gibt es Hausaufgabenbetreuung und für welche Klassen?

Montags bis donnerstags, 8.-9. Stunde (von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr) dürfen die Kinder der Klassen 5-8 kostenfrei und freiwillig im 2. Stock der Grundschule in einem bestimmten Raum betreut werden. Es wird täglich eine Anwesenheitsliste geben, ohne aber eine obligatorische Mitteilung an die Eltern. Es geht um Aufsicht und nicht um Unterricht.

Wird in der Sekundarstufe I Mittagessen angeboten? Für welche Klassen?

Die DSA arbeitet mit einem Catering-Unternehmen zusammen. Eltern der Klassen 5-7 können ihren Kindern online Essen bestellen, das direkt in einen bestimmten Klassenraum in den 2. Stock der Grundschule geliefert wird. Informationen gibt der Elternverein. Viele Kinder bringen ihr Essen auch von zu Hause mit. Zudem bietet die Kantine Venetis auf dem unteren Schulhof Speisen an.

Kann mein Kind ein Schließfach bekommen?

Informationen erhalten Sie zentral vom Schülerbüro.

Wie ist das Fahrtenkonzept der DSA?

Alle Exkursionen finden zentral statt. Übersicht über die halb- und eintägigen Exkursionen und über die mehrtägigen Exkursionen finden Sie in der Schulordnung (Anhang I).

Wann sind die Öffnungszeiten der Bibliothek?

Montags – donnerstags: von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitags: von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr.