Kindergarten / Vorschule

Kindergarten / Vorschule

Kernzeit: von 8:00 bis 14:25 Uhr: 5.880,-- € 

In dem oben aufgeführten Gesamtbetrag von 5.880,-- € sind enthalten:

  • Reines Schulgeld: 5.690,-- €
  • Einschreibgebühren: 100,-- €,
  • Arbeitsmaterial: 50,-- €
  • Unfallversicherung: 30,-- €
  • Unterstützung des Vereins der Eltern und Erziehungsberechtigten der DSA 10,-- €

 

Inklusive Kreatives Spielen und Betreuung ab 14:30 Uhr (von 08:00 bis 16:00 Uhr): 6.130,-- €

In dem oben aufgeführten Gesamtbetrag von 6.130,-- € sind enthalten:

  • Reines Schulgeld: 5.690,-- €
  • Kreatives Spielen und Betreuung: 250,-- €
  • Einschreibgebühren: 100,-- €
  • Arbeitsmaterial: 50,-- €
  • Unfallversicherung: 30,-- €
  • Unterstützung des Vereins der Eltern und Erziehungsberechtigten der DSA 10,-- €

Klasse 1 bis Klasse 6

Klasse 1 bis Klasse 6

Kernzeit, von 08:00 bis 14:25 Uhr: 5.645,-- €

In dem oben aufgeführten Gesamtbetrag von 5.645,-- € sind enthalten:

  • Reines Schulgeld: 5.445,-- €,
  • Einschreibgebühren: 100,-- €, 
  • Arbeitsmaterial: 60,-- €,
  • Unfallversicherung: 30,-- €,
  • Unterstützung des Vereins der Eltern und Erziehungsberechtigten der DSA 10,-- €.

Klasse 7 bis Klasse 12

Klasse 7 bis Klasse 12

Unterricht nach Stundentafel: 5.645,-- €

In dem oben aufgeführten Gesamtbetrag von 5.645,-- € sind enthalten:

  • Reines Schulgeld: 5.445,-- €
  • Einschreibgebühren: 100,-- €
  • Arbeitsmaterial: 60,-- €
  • Unfallversicherung: 30,-- €
  • Unterstützung des Vereins der Eltern und Erziehungsberechtigten der DSA 10,-- €

Bei Abgang und Wiederaufnahme eines Schülers innerhalb von drei Schuljahren wird die einmalige Ersteinschreibgebühr nicht noch einmal erhoben. Bei einer Abwesenheit von vier Schuljahren wird die einmalige Ersteinschreibgebühr erneut zur Hälfte erhoben. Bei einer Abwesenheit von über vier Schuljahren muss die einmalige Ersteinschreibgebühr erneut gezahlt werden.

Gemäß Artikel 3 der ministeriellen Entscheidung Π.Ο.Λ. 1195 vom 22.10.2012 besteht für private Ausbildungseinrichtungen eine Meldepflicht bei der zuständigen Finanzbehörde (AADE) bis Ende Februar jeden Jahres folgende Daten einzureichen:

  • Steuernummer des Zahlungspflichtigen
  • Betrag des gezahlten Schulgeldes sowie Beiträge für Zusatzleistungen

Nützliche Dokumente

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Ratenzahlung für das Schuljahr 2023/24, Klassen 1-12

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Ratenzahlung für den Kindergarten und die Vorschule, Kernzeit, Schuljahr 2023/24

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Ratenzahlung für den Kindergarten und die Vorschule, inkl. kreatives Spielen und Betreuung, Schuljahr 2023/24

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