Anmeldung - Deutsche Abteilung
Über die Aufnahme von Schülern entscheidet die Schulleitung. Für Kinder, deren beide Eltern deutsch sind und die sich nur vorübergehend in Griechenland aufhalten, ist die Aufnahme der Regelfall; für Kinder mit deutscher oder griechischer Staatsangehörigkeit, deren dauerhafter Lebensmittelpunkt Griechenland ist, kann eine Aufnahme in die deutsche Abteilung ausgesprochen werden. Sie kann auch an eine Aufnahmeprüfung geknüpft werden. Gleiches gilt für Schüler mit anderen Staatsangehörigkeiten.
Informationen für Neuanmeldungen 2013-14
Informationen zur Aufnahme in den Kindergarten 2013-14
Informationen zur Aufnahme in die 1. Klasse der Grundschule 2013-14
Anmeldung Schuleingangstest 2013-14
Staatsangehörigkeitsnachweis bei Aufnahme in die deutsche Abteilung
Eine Beantragung für eine Ausnahmegenehmigung des griechischen Erziehungsministeriums ist seit September 2009 (Artikel 34 des Gesetzen 3794/2009, ΦΕΚ 156, τ. Α.) nicht mehr erforderlich. Das heißt, auch Kinder, die ausschließlich die griechische Staatsangehörigkeit besitzen, können nun die Grundschule der Deutschen Schule Athen besuchen.





